Info zu Zweirad - Anhängern

Nachfolgend habe ich die wichtigsten Informationen zusammengestellt, für eine erste Orientierung, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen wollen, sich einen Anhänger für ihr motorisiertes Zweirad zu zulegen.


Anhänger ohne Strassenzulassung (bis 25 km/h)

Solange der Anhänger im Bereich bis 25 km/h betrieben werden soll, gibt es keine Vorschriften – im Sinne einer Zulassung nach der StVZO. Hier kann also alles sozusagen gebaut werden, was theoretisch gewünscht wird.

Allerdings gibt es Abmessungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, wie die maximale Breite von 1 mtr., bei der Länge und Höhe ist man recht frei, denn die gesetzlich zulässige Länge von 12 mtr. und 4 mtr. Höhe wird sicher niemand ausschöpfen wollen.

Zuladung, Gesamtgewicht bis 100 kg sind kein Problem, wenn die Bremsanlage vom Zug-Zweirad mitmacht, im Zweifelsfall beim Hersteller nachfragen. Man kann es aber auch selbst ausrechnen. Zulässiges Gesamtgewicht des Zweirads, siehe Papiere, davon das Eigengewicht abziehen, das eigene Gewicht dazu rechnen und die Differenz ist das, was theoretisch als Anhänger (Anhängelast) angehängt werden kann und die Bremsen in jedem Fall verkraften.

Beleuchtung – hier führt kein Weg daran vorbei, der Anhänger muss mit Beleuchtung ausgestattet sein und das obligate Rückstrahlerdreieck darf auch nicht fehlen. Sofern er die Beleuchtung des Zugfahrzeugs verdeckt, z.B. Blinker, Bremslicht, muss eine Beleuchtung verbaut werden, die eben alle diese "verdeckten" Beleuchtungsteile beinhaltet.

Bei mir wird immer grundsätzlich eine ordentliche Anhängerbeleuchtung verbaut, wie man diese von den "großen" am PKW kennt, daher wird bei mir, mit Bau der Kugelkopf-Zugeinrichtung auch die bekannte 7-polige Anhängersteckdose verbaut und installiert. Alles wird nach DIN-Norm angeschlossen, wie vorgeschrieben, so dass auch eine handelsüblichen Lichtleiste, die gerne eingesetzt wird, angeschlossen werden kann.